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   OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19   

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https://dejure.org/2020,42832
OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19 (https://dejure.org/2020,42832)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2020 - 14 U 124/19 (https://dejure.org/2020,42832)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 14 U 124/19 (https://dejure.org/2020,42832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige Kumulation von Identifizierungsmerkmalen in Verdachtsberichterstattung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Identifizierbarkeit einer Erzieherin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2021, 45
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Darmstadt, 10.02.2020 - 1 O 155/19

    Schadenersatz im VW-Abgasskandal

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 06.08.2019 (1 O 155/19) wird im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 06.08.2019, Aktenzeichen 1 O 155/19 wird dem Verfügungsbeklagten untersagt, wörtlich oder sinngemäß die nachfolgenden Äußerungen in Bezug auf die Verfügungsklägerin zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder verbreiten zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen:.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Soweit es um die Erkennbarkeit von Romanfiguren geht, ist es nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, dass sich die Identifizierung jedenfalls für den mit den Umständen vertrauten Leser aufdrängen müsse; das setze regelmäßig eine hohe Kumulation von Identifizierungsmerkmalen voraus (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04; BVerfGE 119, 1).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Soweit es um die Erkennbarkeit von Romanfiguren geht, ist es nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, dass sich die Identifizierung jedenfalls für den mit den Umständen vertrauten Leser aufdrängen müsse; das setze regelmäßig eine hohe Kumulation von Identifizierungsmerkmalen voraus (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04; BVerfGE 119, 1).
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17

    Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren kann, vielmehr genügt es, wenn der begründete Anlass besteht, auch nur vom Bekanntenkreis identifiziert zu werden, also dann, wenn über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019 - 15 U 156/18, juris; OLG Dresden, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17, juris; Weyhe in: Paschke/Berlitz/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, § 6 Hamburgisches Pressegesetz Rdn. 38).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren kann, vielmehr genügt es, wenn der begründete Anlass besteht, auch nur vom Bekanntenkreis identifiziert zu werden, also dann, wenn über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019 - 15 U 156/18, juris; OLG Dresden, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17, juris; Weyhe in: Paschke/Berlitz/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, § 6 Hamburgisches Pressegesetz Rdn. 38).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob ein Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren kann, vielmehr genügt es, wenn der begründete Anlass besteht, auch nur vom Bekanntenkreis identifiziert zu werden, also dann, wenn über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019 - 15 U 156/18, juris; OLG Dresden, Urteil vom 05.09.2017 - 4 U 682/17, juris; Weyhe in: Paschke/Berlitz/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, § 6 Hamburgisches Pressegesetz Rdn. 38).
  • OLG Köln, 19.01.2012 - 15 U 195/11

    Widerlegung der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des OLG Köln im Beschluss vom 19.01.2012 (15 U 195/11 - beck-online) zu folgen ist, wonach auch noch in der Berufungsinstanz eine Selbstwiderlegung in der Form geschehen kann, dass der Berufungskläger die um einen Monat verlängerte Berufungsfrist voll ausschöpft.
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Presseberichterstattungen im

    Mit Blick auf die Identifizierbarkeit des Antragstellers kommt es nicht darauf an, ob ein Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren kann, vielmehr genügt es, wenn der begründete Anlass besteht, auch nur vom Bekanntenkreis identifiziert zu werden, also dann, wenn über das Medium persönlichkeitsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die Person zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 14 U 124/19 -, Rn. 31, juris).
  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass deine solche Erkennbarkeit die vollständige oder auch nur abgekürzte Namensnennung nicht voraussetzt, vielmehr die Übermittlung von Teilinformationen ausreicht, aufgrund derer der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkennt werden (OLG Karlsruhe Urteil vom 18.12.2020 - 14 U 124/19 - Anlage K 25; OLG Köln, Urteil vom 18.4.2019 - 15 U 156/18 - juris; Senat, Urteil vom 24. September 2019 - 4 U 1401/19 -, Rn. 4, juris; Urteil vom 30.8.2016 - 4 U 314/16 n.v.).
  • LG Karlsruhe, 12.10.2023 - 22 O 6/23

    Persönlichkeitsrecht: Erkennbarkeit von Personen in einer Berichterstattung

    Vielmehr soll es ausreichen, dass über die Berichterstattung Informationen über den Betroffenen an solche Personen geraten, die aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse in der Lage sind, die betroffene Person zu identifizieren, so dass die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw. in der näheren persönlichen Umgebung genügt (BGH, Urt. v. 21.6.2005 - VI ZR 122/04, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 6.12.2022 - VI ZR 237/21, NJW 2023, 769 Rn. 18 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.7.2004 - 1 BvR 263/03, NJW 2004, 3619, 3620; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2022 - 14 U 124/19, GRUR-RS 2020, 35638 Rn. 26).
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